Externe Arbeiten

(Bachelor's Thesis, Forschungspraxis, Master's Thesis)

Da es sich bei Ihrer Arbeit um eine zu benotende Studienleistung handelt, möchten wir Sie hierzu, neben den allgemeinen Bestimmungen, noch auf einige zusätzliche Punkte hinweisen, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Arbeit extern, d.h. in der Industrie oder an einem Forschungsinstitut durchzuführen.

  • Das Thema muss von einer/m Hochschullehrer/in betreut werden.
  • Das Thema einer außerhalb der Fakultät oder Hochschule durchgeführten wissenschaftlichen Arbeit wird von der/m betreuenden Hochschullehrer/in definiert. Neben der fachlichen Betreuung ist diese/r auch für die ordnungsgemäße verwaltungstechnische Durchführung der Arbeit zuständig.
  • Die Bewertung der Arbeit erfolgt ausschließlich durch die/den betreuende/n Hochschullehrer/in der Fakultät.
  • Wenn eine Firma eine Arbeit ausgeschrieben hat, dann ist die Firma (und nicht die/der Studierende) für die Kontaktaufnahme mit dem Fachgebiet zuständig. Keinesfalls kann eine Firma eine Arbeit ausschreiben und dann die/den Studierenden mit der Suche eines Betreuer beauftragen! Dies gilt insbesondere für die Themendefinition.
  • Das Thema kann nur betreut werden, wenn es zu den aktuellen Forschungsprojekten am Lehstuhl passt und sich ein geeigneter Betreuer am Lehrstuhl finden lässt.
  • Ebenso muss eine enge Betreuung seitens der externen Einrichtung durch einen dedizierten Betreuer sichergestellt sein, sowie alle zur Durchführung notwendigen Materialien bereitstehen.
  • Der externe Betreuer sollte an der Kick-Off Präsentation sowie am Abschlussvortrag teilnehmen.
  • Verschwiegenheitserklärungen (sog. Non-Disclosure Agreements (NDAs)), können vom Lehstuhl außerhalb von bestehenden Kooperationen und Projekten nicht akzeptiert werden, da es sich um eine Prüfungsleistung handelt.