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Anspruch studentischer Hilfskräfte auf Energiepreispauschale (EPP)


Auch Studierende mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten und wissenschaftliche Hilfskräfte haben Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) von €300. Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“